Stifter ist man bei einer Zustiftung ab 1 €. 10 € sollten es aber mindestens sein. Ab 1000 € wird ein Zustifter automatisch Mitglied des Stifterforums (ohne weitere Verpflichtung) und kann in diesem Gremium Einfluss auf die Schwerpunkte der Stiftungsarbeit nehmen. Die Finanzierung von Förderprojekten erfolgt ausschließlich aus den Zinserträgen des Stiftungsstockes. Das Stiftungsvermögen ist ertragbringend für immer festgelegt.
Spenden werden direkt und/oder projektbezogen gemäß dem Stiftungszweck zu 100 Prozent verwendet und fließen nicht in den Stiftungsstock.
Jeder,der der Stiftung einen Betrag zuwenden möchte,kann entscheiden,ob dies als Zustiftung oder als Spende verbucht werden soll. Steuerlich haben beide Zuwendungen für den Stifter oder Spender die gleiche Wirkung.
Stiftungskapital per 31.12.2009: 222.779 €
Stiftungskonto
Bankverbindung der Stiftung:
Bürgerstiftung Region Rathenow
Volksbank Rathenow eG
Kontonummer 125 0000
Bankleitzahl 160 919 94

